Die Videobeurkundung ist derzeit zulässig für die Bargründung einer GmbH und einer UG und für alle Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister (z.B. Geschäftsführerwechsel, Prokura Anmeldung, Änderung der Geschäftsadresse). Ab 1.8.2023 wird der Anwendungsbereich erweitert auf Änderungen des Gesellschaftsvertrages einer GmbH oder UG, Sachgründungen einer GmbH oder UG und Kapitalerhöhungen sowie Anmeldungen zum Vereinsregister. Um an einer solchen Videokonferenz teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: